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K O S T E N E R S T A T T U N G B E I U N T E R V E R S O R G U N G Leider werden die Kosten für Psychotherapie von den gesetzlichen Kassen nicht oder nur in Ausnahmefällen übernommen.
Falls Sie oder Ihr Kind erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie - auf dem Wege der Kostenerstattung - die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde aber keine Kassenzulassung besitzt. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen vor Beginn der Behandlung und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse ihrem Antrag stattgegeben hat. Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage druchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigheit von ihren Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit mir vereinbart haben.
Wichtig:
Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie beri keinem Vertags-Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (2-3 Monate) und/ oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können. Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe (maximal 5 Anrufe) bei den verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.
Therapiekosten sind steuerlich absetzbar! Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, gelten steuerlich als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG).
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